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SBF Urheber- & Rechtskommission

15.06.2019

URG-Revision und damit der Lichtbildschutz finden auch Zustimmung im Ständerat. Nach mehr als sechs Jahren Beratungen, zähen Verhandlungen, mehr als 1‘000 Stellungnahmen, zig Versionen von Gesetzesartikeln und zahlreichen Anträgen in beiden Kammern des Parlaments, ist die Revision des Urheberrechts nach dem JA des Ständerates (36 JA, 0 NEIN, 3 Enthaltungen) am 4.6.2019 beinahe im Trockenen. Fotografien sind künftig, unabhängig von ihrer individuellen Gestaltung, geschützte Werke.

Damit wird auch in der Schweiz endlich ins Gesetz geschrieben, was für alle fairen Nutzer schon bisher eine Selbstverständlichkeit war: Wer ein Bild eines Dritten über den privaten Rahmen hinaus nutzen will, holt hierfür zuerst das Einverständnis des Autoren / der Autorin ein.

Im September findet nun noch ein Differenzbereinigungsverfahren statt, weil National- und Ständerat in einigen Punkten der URG-Revision unterschiedliche Lösungen vorsehen; der Lichtbildschutz ist davon jedoch nicht betroffen. An welchem Datum das revidierte Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Die einzelnen Voten der heutigen Debatte sind hier nachzulesen. /cs (für die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, 4. Juni 2019).
 
 Hier gehts zum link Fotografie und Urheberrecht.