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Massnahmen des Bundes schliessen weite Teile der Freischaffenden und Selbständigen immer noch aus

26.03.2020

Die vom Bundesrat gesprochene finanzielle Unterstützung von Selbständigen infolge des Coronavirus, greift in ihrer derzeitigen Form zu kurz. Die Folgen für Freischaffende und Selbständigerwerbende in den Medien- und Kreativbranchen werden trotz der bereits getroffenen Massnahmen nach wie vor verheerend sein. Die Gewerkschaft syndicom fordert daher gemeinsam mit acht weiteren Verbänden in den Medien- und Kreativbranchen, den Geltungsbereich auszuweiten. Sie haben sich deshalb heute mit einer Stellungnahme an das Bundesamt für Sozialversicherungen gewendet.

Freischaffende und Selbständigerwerbende in Medien- und Kreativberufen haben im Moment kaum noch Einkommen. Die Aufträge brechen weg, neue erhalten sie keine. Aktuell erhalten diese Personen nach den gesprochenen Massnahmen des Bundes nur dann eine Erwerbsersatzentschädigung, wenn sie wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten oder aufgrund fehlender Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr arbeiten können. Allenfalls erhalten sie Nothilfe, falls sie in den Geltungsbereich der Kulturschaffenden fallen und darüber hinaus Verlust und Absage von Aufträgen aufgrund der Coronavirus-Massnahmen nachweisen können. Diese unmittelbare Vorraussetzung ist in den wenigsten Fällen gegeben. Klar ist hingegen: Viele Freischaffende und Selbständigerwerbende in Medien- oder Kreativberufen erhalten kaum noch neue Aufträge, seit die Coronavirus-Massnahmen in Kraft sind. Wenn das gesellschaftliche Leben zum Stillstand kommt, gibt es auch für viele freischaffende Fotograf*innen, Journalist*innen, Grafiker*innen, etc. keine Arbeit mehr.

Eine Ausweitung des Geltungsbereiches sichert Existenzen

Der Bund wird daher aufgefordert, die Massnahmen für Selbständigerwerbende und Freischaffende im Kulturbereich für diese Notsituation so zu konkretisieren, dass auch Menschen in Medien- und Kreativberufen jene Hilfe erhalten, die sie unmittelbar benötigen. Des Weiteren muss die Geltungsdauer vom 28. Februar auf mindestens zwei Monate nach Beendigung der Corona-Massnahmen ausgedehnt werden, um alle Ausfälle abzudecken. Nur so kann die Schweiz verhindern, dass diese Branchen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden erleiden, Freischaffende und Selbständige zahlungsunfähig werden und in den (Privat-)Konkurs schlittern, die Sozialhilfe-Bedürftigen massiv zunehmen und viel an kreativem Potential verloren geht.

 

Im Namen und Auftrag der folgenden Organisationen:
Illustratorinnen und Illustratoren Schweiz, impressum – Die Schweizer JournalistInnen, Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF, Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, Schweizerischer Werkbund SWB, Swiss Graphic Designers SGD, Union Suisse des Photographes Professionnels USPP,  vfg – vereinigung fotografischer gestalterInnen und syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation.