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© Roman Zaiets
Invalidenversicherung. Am 1. Januar 2022 trat die «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» (WEIV) in Kraft.
Die bedeutendste Änderung ist der Wechsel vom heutigen System mit vier Rentenstufen (Viertel-, halbe, Dreiviertel- und volle Rente) in ein stufenloses Rentensystem. Wer zusätzlich zur IV-Rente arbeitet, soll dadurch Ende Monat auch mehr Geld zur Verfügung haben. /PROMEA Der Artikel dazu findet sich hier.