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SBF URHEBER- & RECHTSKOMMISSION

14.12.2018

Foto: © Werner Rolli, Fotograf SBF

Lichtbildschutz wird im Nationalrat angenommen! Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz ist erfreut und erleichtert, dass der Nationalrat am Freitag 14.12. mit 196 zu 0 Stimmen der URG-Revision und damit auch einem besseren Schutz von Fotografien deutlich zugestimmt hat.

Entgegen dem Kompromiss der AGUR12-II und dem Vorschlag der Rechtskommission, den Lichtbildschutz als Leistungsschutzrecht (Art. 34a) in den verwandten Schutzrechten zu verankern, wird dieser nun wie vom Bundesrat vorgeschlagen in Art. 2 URG verankert, dies aufgrund eines gut geheissenen Antrags von Nationalrat Merlini (FDP).

Die SBF Rechtskommission dankt den Fotografinnen und Fotografen vorwiegend aus der Sektion Bern für den frühmorgendlichen Einsatz vor dem Bundeshaus. Um 7.00 Uhr versammelte sich eine Schar von 15 bis 20 Personen, um mit Schriftzug, Schokolade und einem Poster und Blitzanlage auf das Anliegen «Ja zum Lichbildschutz» bei den eintreffenden Parlamentariern aufmerksam zu machen. Ein grosser Dank gebührt auch dem Koordinator AG Lichtbildschutz Christoph Schütz. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch der Ständerat dieser während 5 Jahren hart erarbeitenden Lösung und damit der URG-Revision zustimmen wird.