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SBF Urheber- und Rechtskommission

16.06.2023

Bundesgericht © Wikimedia, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Gzzz

Bundesgerichtsentscheid zum Lichtbildschutz. 

Kürzlich ging ein Bundesgerichtsentscheid durch die Presse, der den neuen, sogenannten Lichtbildschutz (URG Art. 2 Abs. 3bis) von 2020 erstmals zur Anwendung brachte. Die gute Nachricht ist, dass der Artikel seinen Zweck erfüllt hat und eine Urheberrechtsverletzung der ungefragt verwendeten Drohnenaufnahme bejahte, ohne die leidige Individualitätsfrage stellen zu müssen. 

Weniger erfreulich für den klagenden Fotografen war die Bemessung der Entschädigung, die mit CHF 55.- lächerlich tief angesetzt wurde. Dazu ist zu sagen, dass in der Beweisführung bezüglich Entschädigung die Beklagten leider die besseren Beweise beibrachten, weil solche Bilder im Internet tatsächlich zu diesen Preisen angeboten werden. 

Der Kläger hingegen konnte nicht glaubhaft darlegen, dass die Branchentarife der SAB allgemeingültig sind und er in der Regel tatsächlich danach abrechnen kann. Schade, denn das erzielte Resultat und die potentielle Ausstrahlung sind natürlich super schlecht! 

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