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SBF Urheber- & Rechtskommission

13.02.2020

© Severin Nowacki. Christoph Schütz, Koordinator der AG Lichtbildschutz und Beat Ernst, Vertreter des SBF, zusammen mit Christoph Meili am Abschluss-Apéro.

Hart erarbeiteter Urheberrechtsschutz – Abschluss-Apéro. Am 1. April 2020 tritt das revidierte Urheberrecht in Kraft. Damit sind alle Fotografien in der Schweiz urheberrechtlich geschützt. Es war ein sieben Jahre dauernder Prozess, bis im Rahmen der Revision des Urheberrechts der Lichtbildschutz gutgeheissen wurde.

Beim Abschluss-Apéro am 28.1.2020 im Berner Kornhaus, bedankte sich die Arbeitsgruppe «Lichtbildschutz» der Verbände SBF, USPP, vfg, SAB, impressum und syndicom bei den rund 50 Anwesenden für ihren Einsatz – für ihre inhaltliche Überzeugungsarbeit und ihre Medienbeiträge, ihre Präsenz auf der Hompage der Arbeitsgruppe, für die politische Arbeit, für Aktionen auf dem Bundesplatz,  für Anfragen, kontroverse Diskussionen und Inputs zum Thema.   

Christoph Schütz, Koordinator der AG, blickte in seinem Rückblick auf den Einsatz dieser zurück. Beat Flach, Nationalrat und Mitglied der Kommission für Rechtsfragen gab mit seinem Referat einen Einblick in die URG-Revision aus der Sicht eines involvierten Politikers. Philip Kübler, Direktor Pro Litteris würdigte insbesondere den Einsatz von Schütz sowie seine Überzeugungskraft und wagte danach einen Blick in die Zukunft, wie sich das revidierte Urheberrechtsgesetz zukünftig für die Fotografie und Pro Litteris auswirken wird. Der gelungene Anlass endete mit einer kulturellen Einlage und einem Apéro riche. 

Info zu Lichtbildschutz hier.

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