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SBF Urheber- & Rechtskommission

11.11.2018

© www.parlament.ch, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4836104

Rechtskommission des Nationalrates befürwortet Lichtbildschutz.

An ihrer Sitzung vom 25. Oktober hat die Rechtskommission des Nationalrats den Vorschlag des Bundesrates für die URG-Revision und damit auch den Lichtbildschutz befürwortet, jedoch einem Änderungsantrag von Nationalrätin Andrea Gmür (CVP) zugestimmt: Der Lichtbildschutz soll anstatt in Art. 2 URG in den verwandten Schutzrechten (Art. 34a) verankert werden. Damit ist er gesetzeslogisch wieder dort verankert, wo ihn die AGUR12-II auch vorgeschlagen hatte. Dadurch kann der von vielen Kritikern ins Feld geführte Systembruch im Urheberrecht vermieden werden, nämlich, dass die nicht individuelle Fotografie gleich geschützt wird wie jene mit Werkcharakter. Trotzdem kann die bestehende Schutzlücke bei Fotografien befriedigend geschlossen werden. Damit ist die URG-Revision einen wichtigen Schritt weiter gekommen, die Beratungen im Nationalrat finden voraussichtlich in der Wintersession statt.