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SBF informiert

29.10.2020

© Wikipedia

Der Bundesrat hat gestern neue Coronamassnahmen verkündet. Am Arbeitsplatz beispielsweise gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden. Somit können wir unter Einhaltung des Schutzkonzepts weiterhin unserer Arbeit nachgehen. Das sind gute Neuigkeiten.

Nichtsdestotrotz spüren die einen oder anderen bereits die ersten Auswirkungen und erhalten Jobabsagen. Inwiefern die Unterstützungsmassnahmen, die im Frühling im Notrecht beschlossen wurden, nun weitergeführt werden und wer genau Anrecht auf Leistungen hat, wird sich noch klären müssen.

Wir werden uns in den kommenden Tagen mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen und euch umgehend im Detail informieren, sobald wir klare und verlässliche Informationen dazu erhalten haben.

Wir wünschen euch alles Gute!

Das Schutzkonzept für Fotostudios, Fotografinnen und Fotografen, das gemeinsam von SBF, vfg und USPP ausgearbeitet wurde, kann hier heruntergeladen werden.