You are here:
Information vom 7. Dezember 2015
Die beiden Berufsfotografenverbände SBF und vfg haben an ihren ausserordentlichen Mitgliederversammlungen beschlossen, die Höhere Fachprüfung für Fotodesignerinnen und Fotodesigner HFP nur noch bis längstens 2020 anzubieten – und stattdessen das Bildungsangebot für Fotografie auf Stufe HF zu unterstützen.
Die Trägerverbände, «Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner» (SBF) und «vereinigung fotografischer gestalterInnen» (vfg), welche das Berufsbild und Ausbildungskonzept des Fotodesigners entwickelt haben, setzen sich seit längerem intensiv mit der Zukunft der Berufsbildung im Bereich Fotografie auseinander. Dies zusammen mit dem gemeinsam getragenen «Verein Fotodesign», der mit der QS-Kommission für die Qualitätssicherung der Ausbildung und die Durchführung der Höheren Fachprüfung für Fotodesignerinnen und Fotodesigner (HFP) beauftragt ist.
Im September haben die Vorstände der beiden Trägerverbände SBF und vfg aufgrund der Auswertung der Arbeitsgruppe sowie der einstimmig erfolgten Handlungsempfehlung der QS beschlossen, ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen den Antrag zu stellen, die Höheren Fachprüfungen für Fotodesignerinnen und Fotodesigner nur noch bis längstens 2020 anzubieten. Dies auch unter dem Aspekt, dass ab 2016 die Berufsschule für Gestaltung Zürich sowie die Schule für Gestaltung Bern und Biel keine neuen Vorbereitungskurse für die HFP für Fotodesignerinnen und Fotodesigner mehr anbieten. Neu führen die beiden Schulen HF Lehrgänge für das eidgenössische Diplom als Gestalter/in Kommunikationsdesign, Vertiefung Fotografie.
Die beiden Vorstände SBF und vfg haben ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen den Antrag gestellt, künftig ein professionelles Bildungsangebot für Fotografie auf Stufe HF an den öffentlich rechtlichen Berufsfachschulen für Gestaltung in Entwicklungs- und Prüfungskommissionen sowie hinsichtlich der erforderlichen Berufspraxis während der berufsbegleitenden Ausbildung zu unterstützen.
Die Mitglieder der Verbände SBF und vfg haben – an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung des vfg vom 12. November und der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des SBF vom 4. Dezember 2015 – die entsprechenden Anträge ihres Vorstands einstimmig angenommen.