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SIYU Sektion Zürich Zentralschweiz

27.04.2025

© Stefano Schröter

Diskussion in der Photobastei – «Rechtssituation Künstliche Intelligenz»

Der Raum gut gefüllt, entsprechend gespannt die rund 40 vor-Ort Teilnehmenden (sowie 38 Teilnehmende des Webinars) auf der KI-Veranstaltung, die am 9. April in der Photobastei Zürich stattfand. Sie wurden nicht enttäuscht: Kompetent führten die Expert:innen – Chantal Bolzern, Rechtsanwältin sowie Philip Kübler, Direktor ProLitteris und Christoph Schütz, Fotograf und ehemaliger Koordinator der AG Lichtbildschutz – mit ihren Inputreferaten zur aktuellen, rechtlichen Situation der Fotografie und KI ein. 
 
Auch in der anschliessenden Diskussion um die komplexe Situation um KI wurde deutlich – vieles ist unklar, für viele Themen könnte es bereits zu spät sein, denn das «Machine Learning» läuft. Das zeigten Fragen wie ab welchem Zeitpunkt der Bearbeitung Fotos als KI generiert gelten oder auch, ob KI Bilder gekennzeichnet werden sollten. Aktuell haben KI Bilder keinen Schutz, weil sie keine geistige Schöpfung sind. Sollen KI Bilder also urheberrechtlich geschützt sein? Die Meinungen gingen auseinander.  Einig war man sich jedoch, dass rein KI generierte Bilder klar gekennzeichnet werden sollten. 
 
Ein Vorschlag liess aufhorchen: Fotograf:innen könnten auf ihrer Website anmerken, dass sie nicht einverstanden seien, dass KI Generatoren mit ihren Bildern trainiert würden. Vorgeschlagen wurde zudem die Einrichtung eines Online-Forums, um Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, ihre offenen Fragen einzureichen. Der intensive Abend, der alle inhaltlich forderte, klang aus mit einem fantastischen Apéro riche und zahlreichen weiteren Gesprächen im kleinen Kreis aus. Inhaltlich zusammengestellt und moderiert wurde die Veranstaltung von Beat Ernst, SIYU Urheber- und Rechtskommission.