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PROMEA

21.10.2022

AHV 21. Am 25. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform zur Stabilisierung der AHV an der Urne angenommen (AHV 21). Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die bedeutendsten Änderungen sind die Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts. Die damit verbundenen Umsetzungsarbeiten stehen aber noch am Anfang, weshalb auch die Ausgleichskassen zu vielen Punkten noch keine konkreten Informationen haben.

Um alle Informationen schnell und unkompliziert weiterzugeben, hat unser Sozialversicherungspartner PROMEA unter www.promea.ch/AHV_21 eine zentrale Informationsseite eingerichtet. Dort werden laufend die wichtigsten Informationen zur Reform zur Verfügung gestellt: Fragen und Antworten, hilfreiche Links und alle erforderlichen Formulare. Die Seite wird laufend aktualisiert. Schau regelmässig vorbei und bleibe informiert!