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Parlament stimmt der URG-Revision und damit dem Lichtbildschutz definitiv zu

27.09.2019

Medienmitteilung vom 27. September 2019

 

Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz und die ihr angeschlossenen 6 Berufsverbände sind erfreut, dass die eidgenössischen Räte heute in der Schlussabstimmung der Herbstsession mit 194 zu 2 Stimmen (Nationalrat) und 43 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Ständerat) der URG-Revision und damit auch einem besseren Schutz von Fotografien deutlich zugestimmt haben. Die Einführung des revidierten Gesetzes ist für Frühjahr 2020 vorgesehen.

Für die Fotografinnen und Fotografen hat sich ihr unermüdlicher Einsatz über die vergangenen sieben Jahre gelohnt: Dank dem gesetzlich verankerten Lichtbildschutz ist endlich auch in der Schweiz klar, dass Fotografien nicht mehr einfach ungefragt genutzt und weiterverkauft werden dürfen.

Der Lichtbildschutz garantiert allen Bildschaffenden – ob Profis oder Amateure – jenen Respekt gegenüber ihrer Arbeit, der mit der Digitalisierung und Selbstbedienungsmentalität zunehmend verloren gegangen ist.

Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, 27. September 2019 

Beat Ernst, SBF Urheber- & Rechtskommission