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Was bedeuten die neuen, verstärkten Massnahmen des Bundes für uns?

18.01.2021

© Wikipedia

Der Bundesrat hat ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen verschärft. Neu gilt unter anderem eine Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz in Innenräumen und in Fahrzeugen, sobald mehr als eine Person anwesend ist.

 

Wir haben uns beim SECO erkundigt, was diese Massnahmen für die Portraitfotografie bedeuten und folgende, positive Antwort erhalten: 

"Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt neu für alle Arbeitnehmenden auch wenn die Distanz eingehalten werden kann. Im vorliegenden Fall geht es jedoch um eine Dienstleistung, also ein Verhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer. Das heisst, dass die Portraitfotografie möglich ist, unter der Bedingung, dass der 1.5 m Abstand eingehalten werden kann. Wenn der Abstand nicht eingehalten und eine Person keine Maske tragen kann, sind weitere Massnahmen vorzusehen wie z.B dass die Visagistin eine FFP2 Maske trägt."
 
Fotostudios sind somit von den aktuellen Betriebsschliessungen nicht betroffen.
Wir wünschen euch gute Geschäfte!

Das Co-Präsidium
Barbara Hess
Remo Ubezio

Das Schutzkonzept für Fotostudios, Fotografinnen und Fotografen, das gemeinsam von SBF, vfg und USPP ausgearbeitet wurde, kann hier heruntergeladen werden.
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